BARESTI GmbH | Spätzstrasse 31 | CH-8810 Horgen | Tel.: +41 44 770 11 88 | Email: info@baresti.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kauf Hardware

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages bzw. die Kaufsache sowie der Kaufpreis sind im Vertrag mit Verweis auf die Details im Angebot bezeichnet.

2. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt

Nach Bestätigung des Angebotes sind 100% des Rechnungsbetrages sofort zu bezahlen. Sofern keine Zahlung erfolgt ist, behält sich die Baresti GmbH vor den vereinbarten Liefertermin zu stornieren. Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Nachfristansetzung von 10 Tagen behält sich die BARESTI GmbH explizit das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern. Der Kunde haftet dabei für allfällige Schäden an der Kaufsache. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00 fällig.

3. Gewährleistung und Haftung

Die Kaufsache ist nach Erhalt sofort zu prüfen. Danach gilt die jeweilige Garantie des Herstellers für mindestens 18 Monate seit Kauf der Hardware. Mängel am Gerät sind innert eines Werktages seit Entdeckung schriftlich und unter Dokumentation der Mängel zu rügen. Die Gewährleistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen für Mängel, welche durch unsachgemässen Gebrauch entstanden sind, wie z.B. durch Verwendung von iPads® bei Regen im Freien. Die BARESTI GmbH übernimmt keine über die Garantie des Herstellers gehende Gewährleistung. Insbesondere wird jede Haftung für Folgeschäden wie beispielsweise Umsatzeinbussen abgelehnt.

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften nach Art. 184 ff. OR.

Lizenzvertrag zur Software sowie Supportvertrag

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist das Nutzungsrecht des auf dem Datenträger aufgezeichneten Programmes, im Folgenden als "Software" bezeichnet. Eigentümerin der Software ist die Tessero GmbH in Deutschland.

2. Nutzungsrecht

2.1 Es wird lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Software eingeräumt. Das Eigentum an der Software bleibt stets bei der Tessero GmbH (Deutschland). Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den Geschäftsbetrieb des Kunden. Nicht gestattet sind dem Kunden jegliche weitere Nutzung wie z.B. das Kopieren oder Manipulieren der Software, die Überlassung der Software an nicht berechtigte Personen ausserhalb des Geschäftsbetriebes, die Verwendung der Software ausserhalb des Geschäftsbetriebes, die Verbindung der Software mit anderen Computerprogrammen, etc. (Aufzählung nicht abschliessend).

2.2 Bezüglich der Nutzungsbedingungen gelten ergänzend die Bestimmungen der Tessero GmbH, einsehbar unter www.hellotess.com. Bei Verletzung von Urheberrechten oder anderen Immaterialgüterrechten durch nicht gestattete Nutzung der Software schuldet der Kunde alternativ der BARESTI GmbH, oder der Tessero GmbH (Deutschland) eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 10'000 (Solidargläubigerschaft i.S. von Art. 150 OR).

2.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die überlassenen Applikationen mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses hat er hierzu die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.

3. Gewährleistung und Haftung

3.1 Bezüglich der Gewährleistung für die Software gelten ergänzend die Bestimmungen des Herstellers der Software, einsehbar unter www.hellotess.com.

3.2 BARESTI GmbH schliesst jede weitere Haftung und Gewährleistung bezüglich der Software aus, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden wie Umsatzeinbussen.

3.3 Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Applikationen so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Verkäufer macht für jede von ihm angebotene Applikation eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die ihre bestimmungsgemässe Benutzung und die Einsatzbedingungen angibt.

4. Updates, Upgrades

BARESTI GmbH stellt dem Kunden die jeweils neueste Version der im Vertrag aufgeführten Software zur Verfügung. Die Installation der Updates erfolgt durch den Kunden. BARESTI GmbH unterrichtet den Kunden per E-Mail über Updates und Upgrades, welche im Apple AppStore, oder online zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist zur Annahme und Installation der Updates innerhalb von vier Wochen nach erstmaliger Anzeige der Verfügbarkeit verpflichtet.

5. Support

5.1 Standard Support: zu den Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 und 13.30 – 18.00), Reaktionszeit höchstens 6 Stunden.

5.2 Professional Support: E-Mail und Telefonsupport 24 Stunden x 7 Tage/Woche Reaktionszeit höchstens 6 Stunden.

5.3 Die Verrechnung von zusätzlichen Beratungen oder Leistungen wie namentlich Kontrollen, Prüfungen, Datenreparaturen, Anpassungen, usw., welche nicht im gewählten Support enthalten sind, wird vorbehalten.

5.4 Als Reaktionszeit wird der Zeitraum zwischen dem Eingang der Mitteilung eines Vorfalls bei der BARESTI GmbH und der ersten Reaktion gegenüber dem Käufer durch Rückruf, E-Mail oder Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der Störung verstanden.

6. Leistungsumfang

6.1 Der Verkäufer erbringt für den Käufer eine der nachfolgenden, im Auftragsformular vereinbarten angegebenen Leistungen:

6.1.1 Standard Support: E-Mail und Telefonsupport täglich von 9 bis 18 Uhr, Reaktionszeit höchstens 6 Stunden.

6.1.2 Professional Support: Notfalltelefonsupport täglich außerhalb der in 6.1.1 beschriebenen Geschäftszeiten, für CHF 35/pro 15 min.

6.2 Terminologie: Als Reaktionszeit wird der Zeitraum zwischen dem Eingang der Mitteilung eines Vorfalls beim Verkäufer und der ersten Reaktion gegenüber dem Käufer durch Rückruf, E-Mail, aber auch Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der Störung verstanden. Geschäftszeiten sind die verkehrsüblichen Geschäftszeiten, wovon im Mindestmass Kernzeiten von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag umfasst sind. „Vorfall“ bezeichnet eine Fehlfunktion der Software.

6.3 Vorfälle werden wie nachstehend kategorisiert und sind bei Meldung anzugeben:

6.3.1 Kategorie 1: Die Software ist im Echtbetrieb zum Stillstand gekommen und ist als Ergebnis einer schwerwiegenden Funktionsstörung nicht in der Lage, Daten zu verarbeiten.

6.3.2 Kategorie 2: Problem der Software, das eine schwerwiegende Unterbrechung wesentlicher Funktionen zur Folge hat und nicht vorübergehend, etwa durch eine Umgehung (Workaround) beseitigt werden kann.
6.3.3 Kategorie 3: Für die Grundfunktion der Software nicht kritisches Problem, bei dem der Käufer in der Lage ist, sich nach wie vor an dem System anzumelden und/oder eine Umgehung (Workaround) möglich ist.

6.3.4 Kategorie 4: Anfragen zur Bedienung der Software.

6.4 Die Supportverpflichtung umfasst Leistungen des Verkäufers zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Software beim Käufer, ohne dass jedoch jegliche Unterbrechung der Betriebsbereitschaft ausgeschlossen werden kann. Ein bestimmter Erfolg (Mängelbeseitigung, Herstellung der Betriebsbereitschaft) ist nicht geschuldet. Gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bleiben unberührt.

7. Nicht umfassende Leistungen & Gebühren

7.1 Nicht in den Leistungen enthalten sind:

7.1.1 Leistungen außerhalb der in Ziffer 6. geregelten Reaktionszeiten;

7.1.2 Leistungen für Software, die nicht unter den vom Verkäufer vorgegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird oder die durch käuferseitige Programmierarbeiten verändert wurde;

7.1.3 Leistungen für Programmteile, die nicht zur Originalfassung der bezeichneten Software gehören.

7.1.4 Leistungen für Programmteile, deren Funktion von anderen Programmen und/oder anderer Software abhängt.

7.1.5 Leistungen für eingesetzte Fremdhardware (nicht bei der Baresti GmbH erworben).

7.2 Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Wartung und Reparatur von Fremdhardware, oder Wartung und Reparatur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten des Kunden im Umgang mit Soft- oder Hardware, kann der Verkäufer im eigenen Ermessen auf Wunsch des Käufers gegen separate Berechnung erbringen. Hierzu wird ein Stundensatz von netto 140.00 CHF angesetzt. Ein Abrechnungsintervall erfolgt pro angefangene 15 Minuten.

7.3 Folgeleistungen, wie Stammdatenpflege oder Training, die über die im Paket Erstinstallation und Training enthaltenen und bezahlten Leistungen hinaus gehen, oder zu einem späteren Zeitpunkt als bei der Erstinstallation benötigt werden. Hierzu wird ein Stundensatz von netto 140.00 CHF angesetzt. Ein Abrechnungsintervall erfolgt pro angefangene 15 Minuten.

7.4 Die Gebühren gemäss Vertrag sind jeweils per 1. des Monats zu überweisen. Die erste Gebühr für einen angebrochenen Monat ist pro rata innerhalb 5 Tagen seit Inbetriebnahme fällig. Die Lizenz- und Supportgebühren basieren zu den Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Abschlusses.

7.5 Frühestens nach Ablauf von sechs Monaten kann die Baresti GmbH eine Änderung der Lizenzgebühren und der Berechnungsperioden nach billigem Ermessen vornehmen. Der Käufer wird hierüber drei Monate im Voraus schriftlich benachrichtigt.

8. Serviceleistungen

8.1 Sämtliche Serviceleistungen, wie beispielsweise das Aufstellen von Geräten, Wartung, Reparatur und etc. stellen eine separat zu vergütende Leistung des Verkäufers dar.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, die für den ungehinderten Beginn und die zügige Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bestimmen sich die Preise für Serviceleistungen nach der jeweils gültigen Techniker-Preisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung um bis zu 20 % überschritten werden. Der Kostenvoranschlag ist nur dann Massstab für die Berechnung, wenn sich die tatsächlich erbrachten Leistungen mit den dort aufgeführten decken. Weitere, darüber hinaus gehende Leistungen werden zusätzlich berechnet.

8.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Käufer funktionstüchtig zum Betrieb übergeben worden ist.

9. Zahlungsverzug

Ist nach der 1. Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt, so behält sich die BARESTI GmbH vor das Inkasso an die AXA-ARAG abzutreten. Die AXA-ARAG ist ab diesem Zeitpunkt befähigt im Namen der BARESTI GmbH mit allen Mitteln die offenen Rechnungspositionen einzufordern. Ein Zahlungsverzug von über 6 Wochen berechtigt die Baresti GmbH die Kassensoftware unangekündigt und mit sofortiger Wirkung inaktiv zu setzten. Die Kassensoftware wird erst nach Zahlungseingang wieder aktiviert. Sämtliche Daten bleiben bis zu Deaktivierung gespeichert.

10. Kündigung

10.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung im Vertrag vorgesehen ist, wird der Vertrag fest für die Dauer von sechs Monaten geschlossen (Nutzungsdauer). Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Nutzungsdauer von beiden Seiten kündbar. Massgeblich ist der Zugang der Kündigung, welche schriftlich zu erfolgen hat. Sofern keine oder keine rechtzeitige Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die reguläre sechsmonatige oder die speziell vereinbarte Nutzungsdauer. Es wird auf das ausserordentliche Kündigungsrecht gemäss Ziff. III.1. verwiesen.

10.2 Die BARESTI GmbH behält sich die jederzeitige Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung vor, wenn die Vertragsbedingungen durch den Kunden in grober Weise verletzt werden. Als grobe Verletzung gilt beispielsweise eine unrechtmässige Nutzung der Software oder ein wiederholter Zahlungsverzug (Aufzählung nicht abschliessend). In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei Vertragsende muss der Kunde die Software ordnungsgemäss deinstallieren und ist nicht mehr berechtigt die Software zu nutzen.

11. Datensicherung

11.1 Die lokale Datensicherung liegt in jedem Fall im Verantwortungsbereich des Kunden. BARESTI GmbH haftet nicht bei Datenverlust (z.B. Löschen der Software). Z- Berichte müssen vom Kunden monatlich ausgedruckt und ordnungsgemäss archiviert werden.

11.2 Sofern der Kunde sich für eine kostenpflichtige Datensicherung in der Cloud entscheidet, werden automatisch Echtzeit-Backups erstellt. Die Datensicherung erfolgt in diesem Falle durch die die Firma Tessero GmbH und gemäss deren Leistungsangebot und Bedingungen. Weitere Information hierzu unter www.hellotess.com.

12. Lieferung von Updates und Upgrades

12.1 Der Verkäufer stellt in unregelmässigen Abständen und ausschließlich im eigenen Ermessen neue Entwicklungsstände z. B. Patches, Updates, Upgrades, Versionen) der Software (unabhängig von dem Umfang oder Bezeichnung der Änderungen "Updates" genannt) dem Käufer online aus einem vom Verkäufer angegebenen Application-Store (z.B.: googleplay oder apple appstore) zur Verfügung. Dem Käufer wird die Verfügbarkeit von Updates durch die Software, Newsletter, E-Mail oder anderweitige Benachrichtigung angezeigt.

12.2 Der Käufer ist zur Annahme und Installation der Updates innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach erstmaliger Anzeige der Verfügbarkeit verpflichtet. Für die Lieferung der Updates gilt Ziff. 15 von Teil II: Nutzungsbedingungen für Lizenzsoftware.

Diverses

1. Änderungsvorbehalt betr. Geschäftsbedingungen & Gebühren:

Es gilt die jeweils aktuell gültige Version der Geschäftsbedingungen. Der Kunde wird über allfällige Änderungen der Geschäftsbedingungen oder der Monatsgebühren per E- Mail informiert. Im Falle einer relevanten Verschlechterung seiner Vertragsbedingungen (Differenz von > 10 % seit der letzten Änderung) steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht (vgl. Ziff. II.7.) von 30 Tagen seit Mitteilung der neuen Geschäftsbedingungen bzw. Gebühren zu. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizer Obligationenrecht.

2. Datenschutz:

Die Personendaten der Kunden werden nur für interne Zwecke verwendet sowie für die Information über Produktneuigkeiten und Updates im Sinne von Ziff. II.4. Ein allfälliger Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.

3. Gerchichtsstand:

Als Gerichtsstand gilt für beide Vertragsparteien 8810 Horgen. Die Vereinbarungen und Abmachungen unterstehen dem schweizerischen Recht.

Horgen, September 2022/BARESTI GmbH